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   VGH Bayern, 05.05.2014 - 12 ZB 14.701   

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VGH Bayern, 05.05.2014 - 12 ZB 14.701 (https://dejure.org/2014,11858)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.05.2014 - 12 ZB 14.701 (https://dejure.org/2014,11858)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Mai 2014 - 12 ZB 14.701 (https://dejure.org/2014,11858)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 26.12.2013 - 1 BvR 2531/12

    Prozesskostenhilfe bei Amtshaftungsklagen wegen Menschenwürdeverletzungen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2014 - 12 ZB 14.701
    Der solcherart verstandene Prozesskostenhilfeantrag der Klägerin ist jedoch unbegründet, da sie auch unter Berücksichtigung des spezifischen prozesskostenhilferechtlichen Erfolgsmaßstabs (vgl. hierzu aus jüngster Zeit BVerfG, B.v. 26.12.2013 - 1 BvR 2531/12 - EuGRZ 2014, 266 Rn. 13), keine Umstände vorgetragen hat, die die Annahme eines Berufungszulassungsgrunds im Sinne von § 124 Abs. 2 VwGO tragen würden.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2011 - 6 M 59.11

    Wohngeld; Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussichten; Einkommensverhältnisse;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2014 - 12 ZB 14.701
    Lediglich bei objektiv erkennbaren Umständen, die der Wohngeldbehörde erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Kenntnis gelangt sind, kommt eine nachträgliche Berücksichtigung in Betracht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 23.9.2011 - OVG 6 M 59.11 - juris, LSe. 2-4, Rn. 17 ff.).
  • VG München, 18.04.2013 - M 22 K 11.3070

    Wohngeld; wohngeldrechtliches Einkommen; private Schulgeldzahlungen Dritter;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2014 - 12 ZB 14.701
    Daher kann die Klägerin unter Berufung auf eine unzutreffende Einkommensermittlung ihres Sohnes T. und die fehlende Berücksichtigung von Abschreibungen auf von ihr erzielte Pachterträge keine ihr günstige Neuberechnung des Wohngelds erreichen (vgl. hierzu VG München, U.v. 18.4.2013 - M 22 K 11.3070 - juris Rn. 65 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung; Stadler/Gutekunst/Dietrich/Fröba, WoGG, § 24 Rn. 43, 51 ff.).
  • VG Würzburg, 15.10.2015 - W 3 K 15.254

    Keine Bewilligung von Wohngeld

    Demnach sind Änderungen (und analog auch nachträgliches Vorbringen) allenfalls bis zur Bekanntgabe des Bescheids, maximal bis zur Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids zu berücksichtigen (BayVGH, B.v. 5.5.2014 - 12 ZB 14.701 - juris Rn. 15; VG München, U.v. 18.4.2013 - M 22 K 11.3070 - juris Rn. 65; Stadler/Gutekunst/Dietrich/Fröba, Wohngeldgesetz, Stand März 2015, § 24 Rn. 42).

    Hat die Wohngeldstelle - wie im Fall der Klägerin - einen Wohngeldanspruch verneint, kann der Betroffene bei einer entsprechenden Verminderung seines Einkommens einen neuen Wohngeldantrag stellen, mit der Folge, dass gegebenenfalls ab dem Zeitpunkt der Antragstellung auf diesen Antrag hin Wohngeld bewilligt wird (BayVGH, B.v. 5.5.2014 - 12 ZB 14.701 - juris Rn. 14).

    Zwar kommt nichtsdestotrotz bei objektiv erkennbaren Umständen, die der Wohngeldbehörde erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Kenntnis gelangt sind, eine nachträgliche Berücksichtigung in Betracht (BayVGH, B.v. 5.5.2014 - 12 ZB 14.701 - juris Rn. 15 m. w. N.).

    Daher kommt hier eine Berücksichtigung des nachträglichen Vorbringens der Klägerin im gerichtlichen Verfahren nur dann in Betracht, wenn sich die Einkommensermittlung der Wohngeldstelle als fehlerhaft und der ablehnende prognostische Wohngeldbescheid damit als rechtswidrig erweisen würde (BayVGH, B.v. 5.5.2014 - 12 ZB 14.701 - juris Rn. 16; Stadler/Gute-kunst/Dietrich/Fröba, Wohngeldgesetz, Stand März 2015, § 24 Rn. 53).

    In diesem Fall hätte das Gericht im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle der behördlichen Prognoseentscheidung die Prognose in ordnungsgemäßer Form nachzuholen und gegebenenfalls auch ausnahmsweise nachträgliches Vorbringen im gerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen (BayVGH, B.v. 5.5.2014 - 12 ZB 14.701 - juris Rn. 16; Stadler/Gutekunst/Dietrich/Fröba, Wohngeldgesetz, Stand März 2015, § 24 Rn. 53).

  • OVG Hamburg, 26.11.2015 - 4 Bf 96/14

    Einkommensprognoseentscheidung bei der Bewilligung von Wohngeld

    Danach sind für die nach § 24 Abs. 2 Satz 1 und 2 WoGG zu treffende Einkommensprognoseentscheidung im Ergebnis nicht nur die bei der Antragstellung bekannten Daten, sondern auch diejenigen Erkenntnisse bzw. Prognosetatsachen zugrunde zu legen, die der Behörde innerhalb des sog. Prognoseermittlungszeitraums - d.h. zwischen dem Antrag auf Bewilligung von Wohngeld und dem Erlass des Bewilligungsbescheids - bekannt werden (vgl. hierzu VGH München, Beschl. v. 5.5.2014, 12 ZB 14.701, juris Rn. 14; siehe auch Stadler/Gutekunst/Dietrich/Fröba, WoGG, Loseblatt, Stand: 3/2015, § 24 Rn. 35).

    Ist die Prognose korrekt zustande gekommen, bleibt sie auch dann rechtmäßig, wenn die angenommene Entwicklung nicht eintritt (vgl. Stadler/Gutekunst/Dietrich/Fröba, WoGG, Loseblatt, Stand: 3/2015, § 24 Rn. 34 ff.; vgl. ferner VGH München, Beschl. v. 5.5.2014, 12 ZB 14.701, juris Rn. 16).

  • VG Saarlouis, 24.01.2019 - 3 K 2411/17

    Bewilligung von Wohngeld, Haushaltsmitglied; Verantwortungs- und

    Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 WoGG, der die Grundregel des § 24 Abs. 2 WoGG konkretisiert, ist als Jahreseinkommen das Einkommen zu Grunde zu legen, das im Zeitpunkt der Antragstellung im Bewilligungszeitraum zu erwarten ist, wobei zu dessen Bestimmung auf in der Vergangenheit erzieltes Einkommen zurückgegriffen werden kann.(Vgl.: VGH Bayern, Beschluss vom 05.05.2014 - 12 ZB 14.701 -, Rn. 14, juris).
  • VG Saarlouis, 24.01.2019 - 3 K 118/17

    Wohngeldanspruch; Verkürzung des Bewilligungszeitraums; Tilgung eines Darlehens;

    Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 WoGG 2013, der die Grundregel des § 24 Abs. 2 WoGG 2013 konkretisiert, ist als Jahreseinkommen das Einkommen zu Grunde zu legen, das im Zeitpunkt der Antragstellung im Bewilligungszeitraum zu erwarten ist, wobei zu dessen Bestimmung auf in der Vergangenheit erzieltes Einkommen zurückgegriffen werden kann.(Vgl.: VGH Bayern, Beschluss vom 05.05.2014 - 12 ZB 14.701 -, Rn. 14, juris) Der Bemessung des Wohngeldes soll allerdings ein möglichst zeitnahes Einkommen zu Grunde gelegt werden.(Vgl.: VG München, Urteil vom 20.01.2000 - M 30 K 96.3477 - Rn. 54, juris; Stadler/ Gutekunst/ Dietrich/Fröba, Wohngeldgesetz, Stand April 2016, § 5 WoGG, Rn. 1.).

    Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 WoGG 2013 i.V.m. § 24 Abs. 2 WoGG 2013 hat die Behörde bei der Ermittlung des Jahreseinkommen das Einkommen zu Grunde zu legen, das im Zeitpunkt der Antragstellung im Bewilligungszeitraum zu erwarten ist, wobei zu dessen Bestimmung auf in der Vergangenheit erzieltes Einkommen zurückgegriffen werden kann.(Vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 05.05.2014 - 12 ZB 14.701 -, Rn. 14, juris) Danach konnte der Beklagte zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag unter Berücksichtigung der vorgelegten Verdienstbescheinigung vom 07.08.2015 sowie der fernmündlichen Bestätigung des Arbeitgebers, wonach das Beschäftigungsverhältnis zum 16.09.2015 beendet werden sollte, zur Ermittlung des monatlichen Einkommens auf den Durchschnittswert des bislang nachgewiesenen aktuellen Einkommens abstellen.

  • VG Bayreuth, 29.06.2016 - B 4 K 15.83

    Wohngeld für die Zeit einer Inhaftierung

    Das gilt auch, wenn man im Hinblick darauf, dass Ausgangs- und Widerspruchsverfahren eine Einheit bilden, im Rahmen des § 24 Abs. 2 Satz 2 WoGG auf die Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides vom 02.02.2015 abstellt (BayVGH, B. v. 05.05.2014 - 12 ZB 14.701 juris Rn. 15; Stadler/Gutekunst/Dietrich/Fröba, a. a. O. § 5 Rn. 42).
  • VG Hamburg, 08.06.2016 - 1 K 4156/15

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die bei der Gewährung von Wohngeld zu stellenden

    Daraus folgt jedoch zum einen, dass erst recht auch bloße neue Daten und Erkenntnisse, die über die Verhältnisse Aufschluss geben, die im Zeitpunkt der Antragstellung bestehen und im Bewilligungszeitraum zu erwarten sind, bei der behördlichen Entscheidung Berücksichtigung zu finden haben (OVG Hamburg, Urt. v. 26.11.2015, 4 Bf 96/14, juris, Rn. 31; VGH München, Beschl. v. 5.5.2014, 12 ZB 14.701, juris, Rn. 14; Stadler/Gutekunst/Dietrich/Fröba, WoGG, a.a.O., Rn. 41).
  • VG Cottbus, 21.06.2021 - 8 K 998/16
    Ein Vorbringen im gerichtlichen Verfahren ist allenfalls dann zulässig und kann Berücksichtigung finden, wenn die Ermittlungstätigkeit der Behörde fehlerhaft war und der ablehnende prognostische Wohngeldbescheid rechtswidrig ist (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 05. Mai 2014 - 12 ZB 14.701 -, juris Rn. 16; Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 15. März 2019 - 21 K 6189/18 -, juris Rn. 45 mit Verweis auf Bundessozialgericht, Urteil vom 30. August 2007 - B 10 EG 6/06 R -, SozR 4-7833 § 6 Nr. 4 juris Rn. 14).

    Maßgeblich ist insoweit die objektive ex-ante Sicht (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 05. Mai 2014 - 12 ZB 14.701 -, juris Rn. 16; Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 15. März 2019 - 21 K 6189/18 -, juris Rn. 45; vgl. auch Bundessozialgericht, Urteil vom 30. August 2007 - B 10 EG 6/06 R -, SozR 4-7833 § 6 Nr. 4 juris Rn. 15).

  • VG München, 23.11.2017 - M 22 K 17.5024

    Berechnung von Wohngeld auf Grundlage einer Einkommensprognose

    Ausgangspunkt der Wohngeldberechnung ist daher stets eine Einkommensprognose, nicht das tatsächlich erzielte Einkommen (vgl. BayVGH, B.v. 5.5.2014 - 12 ZB 14.701 - juris Rn. 14).

    Nicht erwogene Umstände, die die Behörde auch bei sorgfältiger Ermittlung nicht zu kennen brauchte, vermögen die Rechtmäßigkeit ihrer Entscheidung nicht zu berühren, sogenannte objektive ex-ante-Sicht (vgl. BayVGH, B.v. 5.5.2014 - 12 ZB 14.701 - juris Rn. 16; VG München, U.v. 18.4.2013 - M 22 K 11.3070 - juris Rn. 68).

  • VG München, 18.04.2019 - M 22 K 17.2772

    Ablehnung des Wohngeldantrags nach den Grundsätzen der materiellen Beweislast

    Ausgangspunkt der Wohngeldberechnung ist daher stets eine Einkommensprognose, nicht das tatsächlich erzielte Einkommen (vgl. BayVGH, B.v. 5.5.2014 - 12 ZB 14.701 - juris Rn. 14).

    Eine Berücksichtigung nachträglichen Vorbringens im Zuge des gerichtlichen Verfahrens (hier beispielsweise durch Vorlage des Rentenbescheids für den Zeitraum ab 1.7.2017) kommt vorliegend nicht in Betracht, da sich die Einkommensermittlung durch die Wohngeldbehörden (insbesondere die Widerspruchsbehörde) wie bereits dargestellt nicht als fehlerhaft erweist und die getroffene Prognose daher nicht zu beanstanden ist (vgl. BayVGH, B.v. 5.5.2014 - 12 ZB 14.701 - juris Rn. 16).

  • VG Stuttgart, 15.08.2017 - 8 K 5706/16

    Plausibilitätsprüfung im Wohngeldrecht; Darlehen unter Verwandten

    Legt der Antragsteller die maßgeblichen Einkommensverhältnisse nicht plausibel dar, vermag bereits dies die Ablehnung des Wohngeldantrags zu rechtfertigen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 05.05.2014, Az.: 12 ZB 14.701, juris Rn. 19).
  • VG Berlin, 17.11.2015 - 21 K 80.15

    Berücksichtigung späterer Erkenntnisse über die Einkommensverhältnisse bei der

  • VG Bayreuth, 28.09.2020 - B 8 K 19.363

    Wohngeld - Anrechnung von Unterstützungsleistungen durch Verwandte

  • VG Bayreuth, 25.02.2019 - B 8 K 18.253

    Leistung von Wohngeld wird nicht gewährt

  • OVG Sachsen, 16.03.2023 - 3 A 206/21

    Zum maßgeblichen Zeitpunkt der Prognoseentscheidung bei der Wohngeldbewilligung;

  • VG Hannover, 19.03.2018 - 4 A 9902/17

    Bewilligungszeitraum; Einkommensberechnung

  • VG Bayreuth, 17.09.2014 - B 4 K 13.826

    Ablehnung eines Wohngeldantrags nach den Grundsätzen der materiellen Beweislast

  • VG Gera, 15.02.2018 - 6 K 669/16

    Wohngeld in Form des Mietzuschusses nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)

  • VG Berlin, 13.12.2022 - 21 K 126.22

    Bewilligung von Wohngeld: Ausschlussgrund einer missbräuchlichen Inanspruchnahme

  • VG München, 10.11.2016 - M 22 K 14.4025

    Bewilligung von Wohngeld

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